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Wahlen

GEMEINDERATSWAHL  2025

Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat neu gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb wurde Ihnen eine „Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2025“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl versendet wird, besonders auf unsere Mitteilung.

Die amtliche Wahlinformation ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. 


Wählen mit Wahlkarte

Folgendes gilt es zu beachten: 

  • Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 06.30 Uhr bei der Stadtgemeinde Schrems einlangen 
  • Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Wahllokal in der Gemeinde Schrems, 
  • oder Sie können Ihre unterschriebene Briefwahlkarte in einem Wahlsprengel oder durch Boten überbringen lassen 
  • beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich)


Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, da diese personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten: persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.


Unser Tipp: 

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Jänner 2025, 24.00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr erfolgen. Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben auf Ihre angegebene Zustelladresse.


Am Wahltag

Wenn Sie am 26. Jänner 2025 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, da die Wahlbehörde nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss.

Am 29. Jänner wird der Landtag neu gewählt.
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